Unternehmer, die Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr sind, können beim Bund ihre Rechnungen seit 1. Jänner ausschließlich in elektronisch strukturierter Form einbringen. Von den Bundesdienststellen werden keine Papierrechnungen mehr akzeptiert; eine Ausnahme bildet lediglich der Barzahlungsverkehr.
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Unter elektronisch strukturierten Rechnungen sind Rechnungen in elektronischer Form in einem bestimmten Format zu verstehen. Für E-Rechnungen an den Bund können die Formate XML und PEPPOL verwendet werden. Rechnungen im PDF-Format sind hingegen nicht zulässig. Die Übermittlung der strukturierten E-Rechnungen an den Bund muss über das Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) des Bundes oder über die PEPPOL-Transport-Infrastruktur erfolgen. Ausführliche Informationen, auch zu allfällig erforderlichen Anpassungen Ihrer EDV, finden Sie unter www.erb.gv.at.
Verschiedene elektronische Behördenwege
Auf der Website des Unternehmensserviceportal können neben der Übermittlung der E-Rechnung auch alle Informationen, die für Unternehmen relevant sind, abgefragt werden. Weiters ist es möglich, verschiedene elektronische Behördenwege (z.B. FinanzOnline, ELDA, SVA-Onlineservice für Versicherte, eBUAK) abzuwickeln. Die Anmeldung zum Unternehmensserviceportal kann mit den Zugangsdaten von FinanzOnline, mittels Handy-Signatur, mit der Bürgerkarte oder direkt am Finanzamt erfolgen.
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