Sozialversicherung: Verbesserungen für Unternehmer


Zinsfreie Verlängerung des Beitragsnachzahlungszeitraums für Jungunternehmer

Jungunternehmer zahlen in den ersten drei Jahren nach Gründung vorläufig verringerte Beiträge zur Sozialversicherung auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage. Liegen die  tatsächlich erwirtschafteten Einkünfte über dieser vorläufigen Beitragsgrundlage, kommt es zur Nachbemessung der Sozialversicherungsbeiträge. Eine solche Nachzahlung musste bisher in vier Teilbeträgen innerhalb eines Jahres geleistet werden. Die neue Rechtslage sieht die Möglichkeit vor, dem Versicherten unter Bedachtnahme auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse und auf Antrag eine zinsenfreie Verlängerung des Nachzahlungszeitraums auf maximal drei Jahre zu gewähren.

Überbrückungshilfeleistung

Zum Ausgleich der finanziellen Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge wird aus den Mitteln eines bei der Sozialversicherungsanstalt einzurichtenden Überbrückungshilfefonds selbständig erwerbstätigen Kleinunternehmern in besonders berücksichtigungswürdigen Situationen ein Zuschuss zu den Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen gewährt werden. Die Bestimmung tritt mit 1.1.2014 in Kraft und ist vorerst auf ein Jahr befristet.


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