Neuregelung der Forschungsförderung
Während die Innenministerin dünnlächelnd 100 Vorwahlmillionen für die Pendlerpauschale springen lässt, zielt das Abgabenänderungsgesetz 2012 auf eine Kürzung bei Forschung von 40 Mio. Euro ab.
Man gewinnt den Eindruck, das Innovativste an der österreichischen Forschungsförderung ist die jährliche Anpassung der einschlägigen steuerlichen Bestimmungen. Vorab eine gute Nachricht: die Deckelung der förderbaren Aufwendungen für Auftragsforschung wird von EUR 100.000,00 auf 1 Millionen angehoben. Damit erhöhte sich die maximale Förderhöhe von EUR 10.000,00 auf EUR 100.000,00.
Anhebung der Förderhöhe
Man gewinnt den Eindruck, das Innovativste an der österreichischen Forschungsförderung ist die jährliche Anpassung der einschlägigen steuerlichen Bestimmungen. Vorab eine gute Nachricht: die Deckelung der förderbaren Aufwendungen für Auftragsforschung wird von EUR 100.000,00 auf 1 Millionen angehoben. Damit erhöhte sich die maximale Förderhöhe von EUR 10.000,00 auf EUR 100.000,00.
Dem gegenüber soll der Zugang zur Prämie für Eigenforschung deutlich erschwert werden. Herzstück der Neuregelung ist die Einbindung der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die in Zukunft Gutachten die Voraussetzungen für das Vorliegen einer eigenbetrieblichen Forschung und experimentellen Entwicklung beurteilen soll. Dieses Gutachten sagt freilich nichts über die Bemessungsbasis der Forschungsförderung aus. Hier ist ein jahresbezogener Feststellungsbescheid gem. § 108c (8) EstG vorgesehen. Voraussetzung für diesen ist, dass der Antragsteller eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers über die richtige Ermittlung der Bemessungsbasis beibringt und glaubhaft macht, dass die Forschung den Anspruchsvoraussetzungen der Prämie entspricht. Dafür wiederum bedarf es des Gutachtens der FFG.
Mit Malefiz zu 40 Mio. Euro
Durch diese Barrieren erhofft sich der Fiskus Prämien von 40 Mio. Euro p.a. nicht mehr auszahlen zu müssen. Da die oben skizzierten Voraussetzungen für Auftragsforschung nicht gelten, sollen offenbar vor allem der Eigenforschung ein paar Steine in den Weg geräumt werden. Die FFG wird die eingereichten Projekte auf Basis der vom Antragsteller gelieferten Unterlagen beurteilen, die Überprüfung von Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen sind nicht ihre Aufgabe. Dabei können sowohl Jahres- als auch Projektgutachten beantragt werden.